Der Tunneleffekt hat zugeschlagen!
Ich warte auf das Klausurergebnis für die von mir am 15. September 2008 geschriebene BGB III-Klausur (ehemals Modul 9 ). Fast täglich schaue ich jetzt im Internet unter https://toolbox.fernuni-hagen.de/klausur_auskunft/ nach, ob das Klausurergebnis vorliegt. Für Strafrecht (ehemals Modul 8 ) liegen dagegen die Klausurergebnisse schon seit vier Tagen vor (siehe Studienservice), obwohl die Klausur sogar einen Tag später, nämlich am 16. September 2008 erst geschrieben wurde. Das macht mich unruhig wie einen Autofahrer, der im Stau steckt, während auf einer anderen Spur die Autos vorbeifahren.
Bleibt nur zu hoffen, dass das Warten bald ein Ende hat.
Kommentare
- 2. März 2009, Sibylle schreibt: Und, wie hast du abgeschnitten? Nur so aus Neugier..
- 2. März 2009, Dieter schreibt:
Und, wie hast du abgeschnitten? Nur so aus neugier..
Ups! Hatte ich hier glatt vergessen. Bei Studienservice.de habe ich es aber gepostet. Hier der entscheidende Satz:Habe zwar "nur" 57 Punkte und damit mit 3,7 bestanden, aber damit gehört man hier ja schon zur besseren Hälfte!
Bessere Hälfte übrigens deshalb, weil 38,18% eine 5 geschrieben haben und 23,64% eine 4.0. - 2. März 2009, Sibylle schreibt: Danke :-) Leider weiß ich von einer ehemaligen "Kollegin", dass das Studium sehr schwer ist. Sie hatte ihr Examen zweimal vergeigt und konnte dann nicht weitermachen. In dem Sinne - Herzlichen Glückwunsch, nachträglich!
- 2. März 2009, Dieter schreibt:
Leider weiß ich von einer ehemaligen “Kollegin”, dass das Studium sehr schwer ist. Sie hatte ihr Examen zweimal vergeigt und konnte dann nicht weitermachen.
Im Bachelor of Laws-Studiengang (BoL) gilt für die rechtswissenschaftlichen Modulabschlussklausuren, dass man sie zweimal wiederholen darf (= 3 Versuche) und für die wirtschaftswissenschaftliche Module sogar dreimal (= 4 Versuche). So lese ich das aus § 13 Absatz 1 der BoL-Prüfungsordnung (Nachtrag vom 3.8.2010: Inzwischen enthält die Prüfungsordnung in § 12 Absatz 7 eine einheitliche Regelung mit zwei Wiederholungsversuchen (= 3 Versuche)). Dagegen hat man aber bei der Bachelorarbeit nur einen zweiten Versuch frei (siehe § 18 Absatz 2 der BoL-Prüfungsordnung). Nachtrag vom 3.8.2010: Nun in § 17 Absatz 3 der BoL-Prüfungsordnung geregelt. Was studierte denn Deine ehemalige "Kollegin"? Für andere Studiengänge gibt es nämlich andere Prüfungsordnungen und auch andere Regelungen.In dem Sinne - Herzlichen Glückwunsch, nachträglich!
Danke. In diesem Semester ruhte das Fernstudium. Mal schauen, ob ich wieder genug Zeit dafür freischaufeln kann. - 4. März 2009, Sibylle schreibt: Ich meinte jetzt nur, dass das Jura-Studium an sich ja recht happig sein soll (wenn es anders wäre, wäre es aber ja auch sinnlos zu studieren). Meine Bekannte hat Jura studiert. Sie hat allerdings so oft Migräne gehabt, dass sie sehr oft krank war. Und dann hat sie ihr Examen zweimal vergeigt. Seither hat sie sich nicht mehr gemeldet - ich hoffe es geht ihr mittlerweile wieder gut.
- 4. März 2009, Dieter schreibt:
Meine Bekannte hat Jura studiert.
Dann verstehe ich das jetzt auch mit dem zweimal vergeigt.Seither hat sie sich nicht mehr gemeldet - ich hoffe es geht ihr mittlerweile wieder gut.
Falls Du Kontaktdaten von ihr hast, würde ich an Deiner Stelle mal nachfragen. Nur so als persönliche Anmerkung. - 5. März 2009, Sibylle schreibt: Leider habe ich keine Kontaktdaten. Aber ich könnte meinen Chef mal fragen - sie hatte ja bei uns als Rechtsreferendarin eine zeitlang gearbeitet... Meinst du etwa es könnte ihr immer noch nicht besser gehn?
- 5. März 2009, Dieter schreibt:
Meinst du etwa es könnte ihr immer noch nicht besser gehn?
Ich meine, dass sie sich danach ins Schneckenhaus zurückziehen könnte und eine Kontaktaufnahme helfen kann, dann wieder aus dem Schneckenhaus herauszukommen.
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